Die E-Rechnung kommt!
Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen sind zunehmend Teil des unternehmerischen Alltags. Aktuell steht die Einführung der E-Rechnung ab 2025 auf der Tagesordnung. Worum geht es bei dieser Pflicht genau?
Was sind eigentlich E-Rechnungen? Reichen die bisherigen PDF-Rechnungen nicht aus? Wer muss E-Rechnungen ausstellen, wer annehmen? Welche organisatorischen Maßnahmen muss man im Unternehmen treffen? Zu diesen und weiteren Fragen geben wir Ihnen hier einige Antworten.
Auf einen Blick
- Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung.
- Der Umgang mit den E-Rechnungen fordert spezielle Software.
- Ab dem 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
- Bis Ende 2026 dürfen auch weiterhin Papierrechnungen ausgestellt werden.
- Ab 01.01.2028 sind Empfang und Versand von E-Rechnungen für alle inländischen Unternehmen in B2B-Geschäften verpflichtend.
Was ist eigentlich eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG).
Dagegen handelt es sich bei der sog. sonstigen Rechnung um eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird (§ 14 Abs.1 S. 4 UStG).
Die E-Rechnung muss künftig maschinell lesbar sein. Ein PDF genügt dieser Anforderung nicht und kann lediglich als menschenlesbare Ergänzung beigefügt werden.
Gibt es auch Vorteile – oder nur eine Menge neuer Aufgaben?
Die Gesetzesänderung erzwingt die Anpassungen von internen Arbeitsabläufen, die mit der Freigabe, Bezahlung, Ausstellung und buchhalterischer Erfassung von Rechnungen zusammenhängen.
Unternehmen, die ihre internen Arbeitsabläufe an die neuen Regelungen anpassen, können von diesen neuen Vorschriften profitieren.
Was können wir für Sie tun?
Die Gesetzesänderungen gehen mit vielen neuen Informationen und Aufgaben einher. Wir haben hier die wichtigsten Punkte der neuen Regelung angesprochen.
Die E-Rechnungspflicht eröffnet zudem viele Fragen, die wir Ihnen gern unternehmensbezogen beantworten, beispielsweise:
- Wie kann ich E-Rechnungen ausstellen?
- Wie verändert die E-Rechnung meine internen Prozesse?
- Welche Softwarelösungen kommen für unser Unternehmen in Frage?
- Was mache ich mit einer XML-Datei, die eine E-Rechnung darstellt, wenn es dabei keine PDF-Datei gibt?
- Was sind die Anforderungen an die Archivierung solcher Rechnungen?
- Wie vermeide ich das Risiko, dass die E-Rechnung von einem Dritten abgeändert wurde, bevor sie mich überhaupt erreicht hat (Betrugsgefahr)?
- Was ist mit Verträgen, die bisher als Rechnungen galten, insbesondere Dauerrechnungen?
- Wie sind die Abschlags- und Schlussrechnungen auszustellen?
- Was muss bei einer Rechnungsberichtigung beachtet werden?
- Was ist eine Verfahrensdokumentation?
- Was bedeutet die Unveränderbarkeit der E-Rechnung?
Weiterführende Informationen
Antworten auf viele Fragen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Falls Sie mit DATEV zusammenarbeiten, können Sie natürlich auch die Werkzeuge und Programmlösungen von DATEV direkt überprüfen.